Klasse BE

Kraftfahrzeug mit Anhänger

PKW Anhänger

nur mit Klasse  B, ab 18 Jahre

Keine Befristung der Besitzdauer

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. 

Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen.

Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.