Klasse A2

Krafträder bis 35 KW

A2

Beinhaltet – Direkter Erwerb ab 16 Jahren

Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. 

 

Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. 

 

Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.