Klasse A

Krafträder

Motorrad

Beinhaltet - A1, A2 direkter Erwerb

ab 20 Jahre - für Krafträder bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)

ab 21 Jahre - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW

ab 24 Jahre - für Krafträder bei Direkteinstieg

Keine Befristung der Besitzdauer

 

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren.