ab 16 Jahre - nur Zugmaschinen durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 40km/h
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Öffnungszeiten:
Blankenheim
Anmeldung Montags und Donnerstags 18:00 bis 19:00 Uhr
Theorieunterricht Montags und Donnerstags 19:00 bis 20:30 Uhr
Tondorf
Anmeldung Mittwochs und Freitags 18:00 bis 19:00 Uhr
Theorieunterricht Mittwochs und Freitags 19:00 bis 20:30 Uhr
Lissendorf
Anmeldung Dienstags und Donnerstags 18:00 bis 19:00 Uhr
Theorieunterricht Dienstags und Donnerstags 19:00 bis 20:30 Uhr
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