Keine Befristung der Besitzdauer
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, selbstfahrende Futtermischwagen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Öffnungszeiten:
Blankenheim
Anmeldung Montags und Donnerstags 18:00 bis 19:00 Uhr
Theorieunterricht Montags und Donnerstags 19:00 bis 20:30 Uhr
Tondorf
Anmeldung Mittwochs und Freitags 18:00 bis 19:00 Uhr
Theorieunterricht Mittwochs und Freitags 19:00 bis 20:30 Uhr
Lissendorf
Anmeldung Dienstags und Donnerstags 18:00 bis 19:00 Uhr
Theorieunterricht Dienstags und Donnerstags 19:00 bis 20:30 Uhr
Webdesign by werker-web.de